Gartenklassiker: Der Kleingarten
Nicht jeder wohnt in einem Haus mit Garten, gerade Stadtbewohner leben häufig in mehr oder weniger großen Wohnungen, die im besten Fall mit einem Balkon oder einer Terrasse ausgestattet sind. Häufig fehlt „Stadtmenschen“ aber ein Stückchen Natur und Erholung und so wundert es kaum, dass sich viele von Ihnen früher oder später nach einem Garten umsehen. Mehr als eine Million Kleingärten gibt es in Deutschland. Auch als Schrebergarten oder Parzelle bekannt dient das eigene Stückchen Grün aber nicht nur der Erholung: Hier kann man eigenes Obst und Gemüse ziehen, Kinder kommen wieder mehr in Kontakt mit der Natur, ein Ausgleich wird geschaffen zum stressigen Berufsleben. Aber ein Kleingarten kann noch mehr: Gerade Randgruppen wie Arbeitslosen, Ausländern oder alten Menschen ermöglicht er es, sich in die Gesellschaft zu integrieren und soziale Kontakte zu knüpfen.
Unter einem Kleingarten versteht man in der Regel ein eingezäuntes, gepachtetes Stück Land, das zu einem Kleingärtnerverein gehört und in einer Gartenanlage liegt. Kleingärten dürfen laut Bundeskleingartengesetz lediglich kleingärtnerisch genutzt werden: Die Drittelregelung sieht vor, dass ein Kleingarten jeweils zu einem Drittel als Nutz-, Erholungs- und Ziergarten angelegt werden soll. Den Gestaltungsmöglichkeiten setzt dies natürlich Grenzen. Trotzdem gleicht kein Kleingarten dem anderen: Lauben und Pergolen, Teiche und Wasserläufe, Rasen, Obstbäume und bunte Beete in allen Formen und Größen sorgen für eine unglaubliche Vielfalt an Gestaltungsmöglichkeiten. Der Pflegeaufwand richtet sich nach den verwendeten Pflanzen, aber auch nach der Lage des Gartens: Ein Kleingarten am Waldhang benötigt eine andere Pflege als beispielsweise ein Kleingarten in ebener, sehr sonniger Lage.
Auf die Gartenpflege achten übrigens auch die Kleingartenvereine: Wer es damit nicht so genau nimmt und seinen Garten verwildern lässt, muss vor dem Vorstand Rede und Antwort stehen.